Schweizer Grenze wird durchlässiger

Ab dem 12. Dezember entfallen die Passkontrollen – die Schweiz tritt dem Schengener Abkommen bei.

Im Moment ist nicht viel los beim Zoll am Romanshorner Platz. Nur wenige Menschen kommen stündlich mit der Fähre von Romanshorn in Friedrichshafen an. Mussten die Zöllner im Sommer an manchen Tagen von hunderten Personen die Pässe kontrollieren, herrscht nun eine ruhige Atmosphäre.

Ab dem 12. Dezember könnten die Passkontrollen am Romanshorner Platz sogar endgültig wegfallen. Die offizielle Entscheidung der europäischen Justiz- und Innenminister steht zwar noch aus, aber an diesem Tag soll die Schweiz endgültig dem Schengener Abkommen beitreten. Damit verzichten die Eidgenossen zukünftig auf generelle Kontrollen im Personenverkehr. Hagen Kohlmann, Pressesprecher des Hauptzollamtes Ulm, das auch für Friedrichshafen zuständig ist, erklärt: „Die alleinigen Passkontrollen werden künftig wegfallen.“ Wer also aus der Schweiz kommt oder in die Schweiz reisen will, muss seinen Personalausweis künftig nicht mehr unaufgefordert vorzeigen.

Da die Schweiz aber kein Mitglied der Europäischen Union ist, werden die Zöllner auch weiterhin zu verzollende Waren kontrollieren. Hagen Kohlmann erläutert: „Für die Zollbeamten ändert sich im Grunde nichts. Wenn sie bisher etwa 20 Personen kontrollierten, wurden 15 auf zollrechtliche Waren überprüft und fünf passrechtlich kontrolliert. Diese Passkontrolle fällt nun weg.“ Die Beamten haben weiterhin das Recht, Pässe zu überprüfen: „Wer aufgefordert wird, muss auch weiterhin seinen Ausweis vorzeigen.“

  Dass in Friedrichshafen Zollbeamte Ausweise kontrollieren, ist eine kleine Besonderheit. Normalerweise gehören solche Aufgaben nicht zur Zuständigkeit der Zollbehörden, sondern werden von der Bundespolizei erledigt. Diese hat aber die Passkontrollen an der Fähre und im Bereich des Flughafens Friedrichshafen den Zöllnern übertragen. In der Schweiz gibt es hingegen nur eine Behörde, die sich um die Waren- und Personenkontrolle kümmert. Dort fallen diese Aufgaben der Grenzwacht zu.

Bei der Einreise nach Deutschland sollten Reisende weiterhin die Reisefreigrenzen beachten, innerhalb derer mitgeführte Waren abgabenfrei sind. Ab 1. Dezember gilt für eingeführte Waren im Straßenverkehr – dazu zählt auch die Fähre in Friedrichshafen – eine Freigrenze von 300 Euro. Im Flug- und Seeverkehr wurden die Freigrenzen auf 430 Euro erhöht. Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der Freigrenze von 175 Euro. Für Arbeitnehmer, die zum Arbeitsplatz in die Schweiz pendeln, gelten weiterhin eingeschränkte Freimengen.

Entgegen ursprünglichen Plänen wird Lichtenstein nicht gleichzeitig mit der Schweiz dem Schengen-Raum beitreten.

(Südkurier v. 26.11.08)

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