Wer kümmert sich um die Sandbänke vor Langenargen?

„Denen ist es egal, dass wir vor der Schiffsanlegestelle Sandbänke haben, wenn sie uns stören, müssen wir sie selbst wegmachen.“ Bürgermeister Rolf Müller hat kurz und treffend zusammengefasst, wie die Antwort des Regierungspräsidiums Tübingen auf eine entsprechende Anfrage lautet.

Das Problem: Wegen mehrerer Sandbänke, die sich zwischen 80 und 100 Meter vor der Landestelle befinden, konnten die Kursschiffe der Weißen Flotte im Frühjahr 2011 an 34 Tagen nicht in Langenargen anlegen.

Um die Zuständigkeit zu klären, hatte sich die Gemeinde nach Rücksprache mit den Bodensee-Schiffsbetrieben (BSB) und dem Landratsamt Bodenseekreis im Dezember an das Land Baden-Württemberg als Träger der Unterhaltungslast für den Bodensee gewandt.

Vergangene Woche antwortete das Regierungspräsidium in Tübingen per E-Mail und teilte mit, dass sich das Land nicht in der Verantwortung sehe.

Die Begründung: Der Schiffsverkehr am Bodensee in ufernahen Bereichen beziehungsweise Flachwasserzonen finde faktisch nur in den Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen statt, weshalb deren Eigentümer für die Gewässerunterhaltung zuständig seien. Bürgermeister Müller zufolge bestätigt das Landratsamt diese Auffassung.

Nun gehört die Landestelle zwar Langenargen, die seeseitigen Dalben, an denen die Kursschiffe festmachen, sind jedoch Eigentum der BSB. Soll heißen: Die Zuständigkeit ist immer noch nicht eindeutig.

Bereits im August 2006 hatte die Gemeinde eine kleine Sandbank im Bereich Anlegestelle/Hafen abtragen lassen. Die Kosten in Höhe von etwa 1200 Euro übernahmen damals je zu Hälfte die Gemeinde und die Schiffsbetriebe. Wer im aktuellen Fall in der Pflicht ist, will der Bürgermeister jetzt mit den BSB klären.

(Tanja Poimer/Schwäbische Zeitung v. 26.01.12)

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