Neue Richtlinien für Vercharterungen

Die Geschäftsführung der Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH (BSB) hat dem Beirat in einer Sitzung neue Richtlinien für Vercharterungen vorgelegt. Für künftige Vercharterungen ist demnach vom Veranstalter ein Nutzungskonzept vorzulegen, in welchem die Veranstaltung beschrieben wird. Wenn dieses Nutzungskonzept auch in einer vergleichbaren öffentlichen Einrichtung an Land, etwa einer Mehrzweckhalle, genehmigungsfähig wäre, kann ein Chartervertrag zustande kommen. Wie bisher dürfen BSB-Schiffe nicht für religiös-extremistische und politisch-extremistische Zwecke genutzt werden.

(Bodensee-Schiffsbetriebe BSB v. 09.07.14)

Sexpartys auf Bodensee-Schiffen Tabu – Torture Ship darf weiter in See stechen
(Vorarlberger Nachrichten v. 10.07.14)

Keine Sexpartys mehr auf den Schiffen der BSB
(Südkurier v. 10.07.14)

 

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