Bodensee-Schiffsbetriebe sparen sich das Doppelschott und 300.000 Euro

Die Fahrgastschiffe auf dem Rhein und später auch auf weiteren deutschen Flüssen und Seen müssen künftig keine Rettungsflöße an Bord haben. Auch eine zweite Schottkammer im Schiffsbauch wird nicht zur Pflicht werden. Das hat die zuständige Kommission der Rheinanliegerstaaten in Straßburg beschlossen.

Hatten die deutschen Fahrgastschiffer vom Rhein, Neckar und Bodensee noch Anfangs der Woche größte Sorge davor, dass die aus Vertretern der Rheinanliegerstaaten zusammengesetzte Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) mit verschärften Sicherheitsbestimmungen teils ganze Flotten lahm legen könnte, so atmen sie jetzt auf.

Keine Rettungsflöße

Die ZKR habe am Donnerstag beschlossen, die so genannte Rheinschiffuntersuchungsordnung nicht zu verschärfen und darin teils Sicherheitsbestimmungen der Ozeandampfer auf dem Binnengewässer einzuführen, hat jetzt die rheinland-pfälzische Staatskanzlei in Mainz bestätigt. Das heißt: Nach den Beschlüssen werden von den Fahrgastschiffen keine Rettungsflöße mehr verlangt, wie ursprünglich befürchtet. Auch die für 2010 mit Übergangsfristen bis 2045 geplante Einführung des so genannten Zwei-Abteilungsstatus ist vom Tisch und somit der Einbau von zwei statt bisher einem Sicherheitsschott unter Deck, die ein Untergehen trotz Leck verhindern sollten. Die Folgen dieses Zwei-Abteilungsstatus wären höhere Gewichte und größerer Tiefgang gewesen. Die Kosten für Nachrüstungen hätten nach Angaben der Staatskanzlei bis zu 900  000 Euro betragen.

Die Bodensee-Schiffsbetriebe in Konstanz haben für ihren derzeit geplanten, rund vier Millionen Euro teuren Neubau das Doppelschott mit wenigstens 300  000 Euro Mehrkosten angesetzt. Das wird jetzt wohl eingespart. Denn auf dem Bodensee wären die Regeln vom Rhein auch übernommen worden. Zu verdanken ist das Abschmettern der Initiative auch dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD). Er habe sich bei Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) und bei den Botschaftern der Rheinanliegerstaaten für die Belange der Schifffahrt eingesetzt.

Der deutsche Bundesrat hat die entsprechende Entschließung angenommen. Kurt Beck nach den jüngsten ZKR-Beschlüssen: "Es geht uns um die Sicherheit der Fahrgäste und um die Erhaltung der mittelständischen Personenschifffahrt in Deutschland." Die Kommission habe eingesehen, dass in der Seeschifffahrt berechtigte Forderungen nicht auf die Fahrgastschifffahrt übertragen werden können. Die ursprünglichen Pläne hätten die Existenz vieler der 500 deutschen Unternehmer mit rund 960 Schiffen massiv bedroht.

(Schwäbische Zeitung v. 30.11.04)

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