Rat bremst Schifffahrtsbetrieb aus

Der Gemeinderat Uhldingen-Mühlhofen hat die Hafenordnung geändert. Schifffahrtsbetriebe, die nicht Mieter im Hafen sind, dürfen Wasserliegeplatz Nummer drei nach Anmeldung in der Regel für fünf Anlandungen pro Tag nutzen. Entsprechende Werbung für einen Betrieb muss mit der Gemeinde abgesprochen werden.

Aufgrund „aktueller Vorkommnisse und Probleme“ und für ein „weiter sinnvolles Miteinander an der Anlegestelle“, wie es Bürgermeister Edgar Lamm ausdrückte, wird die Ordnung des Sportboothafens in Unteruhldingen geändert. Der Gemeinderat beauftragte die Touristbetriebe Uhldingen-Mühlhofen GmbH (TUM) mit der entsprechenden Umsetzung. „Wir wollen keine Hamburger Verhältnisse in unserem Hafen und hier weiter Ruhe haben“, sagte Lamm.

Hintergrund ist, dass der Überlinger Familienbetrieb Heidegger seit dieser Saison Schiffsfahrten zwischen Unteruhldingen und der Insel Mainau anbietet, womit er in das Territorium der Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB) vorgestoßen ist. Geschäftsführer André Heidegger hatte diesen Schritt mit Umsatzeinbußen begründet; ihm bleibe gar nichts anderes übrig, als neue Umsatzmärkte zu erschließen. Die BSB, Betreiber der Weißen Flotte, hatten auf der Linie erst im vergangenen Jahr den Betrieb Seeflair aufgekauft – und in diese Lücke war Heidegger nun gestoßen.

Mehr als fünf Anlandungen für Nicht-Mieter nicht zulässig

Nach Ausführungen der Gemeindeverwaltung verlange ein Schifffahrtsbetrieb die Nutzung der Anlegestelle Unteruhldingen und Möglichkeiten der Werbung. Der Betrieb dränge an Tagen mit hohem Besucheraufkommen „massiv“ in den Pendelverkehr zwischen Unteruhldingen und der Insel Mainau. Dazu habe die Firma am Parkplatz zum See und auf der Nordmole Flyer verteilt, habe außerdem Gäste im Hafenbereich „bedrängt“. Ebenso verlange der Betrieb, Werbung in der Tourist-Information auszulegen, sowie entsprechende Flächen für Werbung. Lamm sagte, dass der Wasserliegeplatz Nummer drei verpachtet sei (an die BSB, die Redaktion); er diene jedoch auch anderen Schifffahrtsbetrieben nach Anmeldung als Anlandeplatz.

Bisher waren größere Schiffe nicht in die Hafenordnung mit einbezogen. Paragraf drei sagte bisher aus, dass der Sporthafen nur von Sportbooten benutzt werden darf. Das wird nun dahingehend geändert, dass Schifffahrtsbetriebe die Liegeplätze eins bis drei anfahren. Neu sind zwei Paragrafen. Nummer 18 sagt aus, dass Betriebe, die nicht Mieter von Liegeplatz drei sind, in der Regel nach Anmeldung beim Mieter fünf Mal am Tag anlegen dürfen. Mehr als fünf Anlandungen sind nicht zulässig. „Ein Querstellen eines Schiffes an der Hafeneinfahrt führt zur Gefährdung der Schifffahrt und ist ausdrücklich verboten“, heißt es im Paragrafen.

Werbung  muss mit der Gemeinde abgesprochen werden

Wie schon in den bisherigen Verträgen geregelt, dürfen Fahrkarten nur in genehmigten Verkaufsstellen oder auf dem Schiff verkauft werden. Auch der Pächter des Kiosks am Parkplatz zum See dürfe Fahrkarten verkaufen. Im neuen Paragrafen 19 ist weiter ausgesagt, dass das Ansprechen und Abwerben von Kunden sowie das Verteilen von Flyern an der Mole, auf dem Parkplatz sowie auf dem Weg zum See verboten sind. Schiffsbetriebe, die nicht Mieter im Hafen seien, dürften in der Tourist-Information und nach Festlegung durch die TUM GmbH auch beim Hafenmeistergebäude werben. Die Werbung müsse entfernt werden, wenn sie den festgelegten Richtlinien nicht entspreche. „Sie muss mit uns vorher abgesprochen werden“, erläuterte Lamm. Die Einhaltung der Hafenordnung soll nach seinen Worten konsequent überwacht werden.

„Wem nützt das, wo ist der Nutzen für den Kunden“, sagte gestern André Heidegger auf SÜDKURIER-Anfrage. Klar sei, dass ein Mitbewerber durch die Neuregelung „keine Chance“ erhalte. Fünf Anlandungen seien „ein Witz“, eine ungerade Anzahl ohnehin „Unfug“. Heidegger: „Bei Rundfahrten müssen die Gäste ja ein- und dann wieder einsteigen, im Prinzip sind es also nur vier Anlandungen.“ Angesichts der eingeschränkten Werbung sagte er: „Die meisten Schifffahrtsgäste kommen spontan. Muss ich drauf warten, bis zufällig ein Gast auf mein Schiff kommt?“

Es gehe ihm nicht darum, in Uhldingen aggressive Werbung zu machen. „Aber wenn ich nicht einmal fragen darf, ob jemand bei mir gebucht hat, und mir sogar die Leute abgeworben werden, die bei mir vorab gebucht haben, dann stimmt etwas nicht.“ Und: „Gleichberechtigte Werbung wäre das Ziel, nicht einseitige Verbote.“ Der Überlinger Rechtsanwalt Richard Beurer, der für Heidegger das selbe Recht wie für alle anderen bei der Werbung auf öffentlichem Grund durchsetzen möchte, sagte gestern, der Beschluss der Gemeinde sei nichtig. „Und wenn nicht nichtig, dann ist es im höchsten Maße rechtswidrig.“ Die neue Hafenordnung werde man unter verschiedenen Gesichtspunkten vom Verwaltungsgericht Sigmaringen prüfen lassen. „Es wird wohl eine grundsätzliche Entscheidung, weil es hier um grundsätzliche Dinge geht.“

Schifffahrtsbetrieb Heidegger

Seit 1933 gibt es die privaten Schifffahrtsbetriebe Heidegger – ein Familienunternehmen, das von André Heidegger in dritter Generation geleitet wird. In diesem Jahr feiert das Unternehmen mit mehreren Aktionen sein 80-jähriges Bestehen.

Gründer war Alfons Heidegger senior, der als gelernter Bootsbauer im Winter 1932/33 sein erstes eigenes Holzschiff mit dem Namen „Fons“ für neun Personen baute. Am 21. Juni machte Heidegger sein Bodensee-Schifferpatent auf dem „Fons“, vier Tage später gründete er seinen Motorbootsbetrieb Alfons Heidegger.

Zur Verfügung stehen heute zum einen die 1960 in der Schmidt-Werft Oberwinter gebaute „MS Bodensee“. Seit 1980 verkehrt sie auf dem Bodensee, ist für 230 Personen ausgelegt und 123 Kilowatt stark. Zum anderen die 1986 in der Bodan-Werft Kressbronn erbaute „MS Föhn“, die 120 Passagieren Platz bietet und von einem 205 Kilowatt starken Motor angetrieben wird. Beide Schiffe, die den Überlinger Mantelhafen ihren Heimathafen nennen, wurden vor drei Jahren umfassend restauriert.

Der Schifffahrtsbetrieb unternimmt regelmäßige Kursschifffahrten zur Insel Mainau und nach Konstanz ab Überlingen und neu ab Unteruhldingen, seit diesem Jahr auch mit Halt am Konstanzer Hörnle.

(Holger Kleinstück/Südkurier v. 14.06.13)

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