OBs beenden den Hafenstreit

Der Hafenstreit ist offenbar beendet. In der kommenden Woche wollen die Oberbürgermeister Petra Seidl und Horst Frank verkünden, wem der Hafen künftig gehören soll.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Konstanz hat sich mit dem Vergleichsvorschlag der beiden Oberbürgermeister ebenso befasst wie der Finanzausschuss in Lindau. Zwar haben alle Seiten absolutes Stillschweigen verabredet. Offenbar haben die Gremien dem Vorschlag von Seidl und Frank aber zugestimmt, so dass alle Seiten davon ausgehen, dass am kommenden Dienstag in nicht-öffentlicher Sitzung auch der Lindauer Stadtrat zustimmt. Denn bereits gestern haben die beiden OB die Presse zu einem Gespräch am kommenden Mittwoch eingeladen.

An Bord des Motorschiffs "Karlsruhe" wollen die OB am Mittwochvormittag verkünden, wie sich die beiden Bodenseestädte nun geeinigt haben. Wahrscheinlich läuft es auf eine Lösung hinaus, die Lindau das Eigentumsrecht über seinen Hafen überlässt, während die Konstanzer für die Weiße Flotte umfangreiche Nutzungsrechte bekommen.

Offenbar ist Konstanz inzwischen bereit, das Eigentumsrecht über den Hafen den Lindauern zuzugestehen. Denn das war aus Sicht der Inselstadt von Anfang an Bedingung für Verhandlungen. Andernfalls wollte Lindau sein Recht auf dem Gerichtsweg erstreiten. Seidl und der Lindauer Stadtrat hatten den Bodensee-Schiffsbetrieben, die seit dem Frühjahr 2003 zu den Stadtwerken Konstanz gehören, im Gegenzug schon mehrfach umfangreiche Nutzungsrechte angeboten, damit die Schiffe weiterhin den Lindauer Hafen anlaufen können.

Als Konstanz 2003 die Weiße Flotte samt Hafenflächen am Bodensee gekauft hatte, hat Lindau ein Vorkaufsrecht geltend gemacht. Ob dieser Bescheid gültig ist, darüber streiten beide Städte seitdem. Verhandlungen waren mehrfach gescheitert und wiederaufgenommen worden. Denn ein Rechtsstreit wäre zwar möglich, aber teuer. Zudem wäre der Ausgang ungewiss, denn in Deutschland haben noch nie zwei Städte um das Eigentumsrecht eines Hafens prozessiert.

(Lindauer Zeitung v. 23.10.09)

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