Abgasvorschriften für Sportboote sollen überarbeitet werden

Die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee plant eine Revision der Abgasvorschriften. Danach sollen Umwelt- und Gewässerschutz in der Zulassungspraxis eine stärkere Berücksichtigung finden.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg in Stuttgart teilt mit, dass die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) eine Revision der Abgasvorschriften in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung plant. Der von der ISKB im November 2010 verabschiedete Diskussionsvorschlag sieht im Wesentlichen vor, die geplanten Abgasvorschriften der EU für Motoren von Sportbooten (EU-Sportboot-Richtlinie – Stage II) zu übernehmen. Für leistungsstarke Motoren ist zusätzlich die Einführung eines Grenzwerts zur Limitierung der Massenemissionen vorgesehen. Konventionelle Zweitaktmotoren werden weiterhin nicht zugelassen. Durch die Revision der Abgasvorschriften soll der Umwelt- und Gewässerschutz in der Zulassungspraxis eine stärkere Berücksichtigung finden.

Weiter beabsichtigt die ISKB, für den Neubau von Fahrgast- und Güterschiffen sowie für neue Behördenfahrzeuge eine Reduktion des Partikelausstoßes zu verlangen. Dies würde den Einbau von Partikelfiltern notwendig machen. Eine allgemeine Nachrüstpflicht für den Altbestand dieser Fahrzeuge soll nicht eingeführt werden. Jedoch soll bei einer Neumotorisierung im Einzelfall geprüft werden, ob der Einbau von Partikelfiltern verlangt wird.

In einem ersten Schritt soll die Revision mit der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) und anschließend in einer öffentlichen Anhörung mit den Betroffenen diskutiert werden. Eine abschließende Entscheidung wird nach Abschluss der öffentlichen Anhörung und Bewertung der Ergebnisse erfolgen. Bis dahin gelten die heutigen Bestimmungen und Ausnahmeregelungen weiter, heißt es in der Mitteilung des Umwelt- und Verkehrsministeriums.

Das zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abgeschlossene Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee sieht die Bildung einer Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee vor. Diese Kommission befasst sich unter anderem mit den Angelegenheiten, die in den Schifffahrtsvorschriften am Bodensee einheitlich zu regeln sind und arbeitet hierfür Vorschläge aus. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ist in der deutschen Delegation vertreten. Die Kommission fasst ihre Beschlüsse einstimmig.

Der Bodensee war Anfang der 1990er Jahre weltweit Vorreiter bei der Einführung von Abgasvorschriften für Schiffsmotoren im Sportbootbereich. In der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung wurden die 1992 in Kraft getretenen Abgasgrenzwerte der Stufe 1 im Jahr 1996 durch die strengeren Abgasgrenzwerte der Stufe 2 abgelöst. Da die Bodenseeschifffahrt nur ein kleines Marktsegment umfasst, haben die Motorenhersteller jedoch nicht mit der Entwicklung geeigneter Ottomotoren reagiert. Die gesetzlichen Vorgaben können deshalb heute nur in Teilbereichen durch aufwändige Umrüstungen marktüblicher Motoren eingehalten werden. Die Abgaswerte bei der absoluten Mehrzahl der auf dem Bodensee neu zugelassenen Ottomotoren bleiben daher zulasten der Umwelt hinter der Stufe 2 zurück, teilt das Ministerium mit. Inzwischen seien jedoch Schiffsmotoren auf dem Markt verfügbar, deren Schadstoffbilanz mit Motoren der Stufe 2 vergleichbar ist. Sie halten die Abgasgrenzwerte der nach den Vorschriften des Californian Air Resources Board zugelassenen Viertakt-Ottomotoren (CARB Super Ultra Low 4-star-Emissions) ein. Bei der anstehenden Novellierung der Abgasvorschriften in der EU-Sportboot-Richtlinie (Stage II) möchte sich die Europäische Union an den Grenzwerten dieser Norm orientieren.

(Südkurier v. 11.12.10)

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