Kombi-Ticket zur Luftfahrtmesse


Mit dem Katamaran zur großen Luftfahrtmesse in Friedrichshafen – mit dem Kombi-Ticket geht das besonders schnell und günstig. Damit kommen Messe-Besucher aus Konstanz und der Schweiz vom 24. bis 27. April schnell und günstig zur Messe Friedrichshafen. Mit „Constanze“, „Fridolin“ oder „Ferdinand“ wird dann bereits die Anreise zum Erlebnis. Ein weiterer Vorteil: Mit dem Kombi-Ticket spart man sich Wartezeiten am Messe-Eingang, weil es bereits als Eintrittskarte gilt.

Im Komplettpreis von 29,50 Euro ist neben der Hin- und Rückfahrt mit dem Katamaran der Messe-Eintritt und der Bustransfer mit den Linien 5 und 17 des Friedrichshafener Stadtverkehrs vom Hafen zur Messe und zurück enthalten. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren haben freien Eintritt zur Messe und nutzen daher am besten das FrühlingsTicket der Reederei. Damit kostet die Hin- und Rückfahrt für Kinder nur 6,50 Euro.

Der „Messe-Katamaran“ mit direktem Bus-Anschluss fährt stündlich zur Taktminute .02 Uhr ab Konstanz und erreicht Friedrichshafen zur Minute .54 Uhr. Mit dem Bus der Linie 5 geht es dann zur Taktminute .58 Uhr direkt vom Hafenbahnhof, Platz 3, zur Messe. Die „AERO“ ist von Mittwoch bis Freitag von 9 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 17 Uhr geöffnet.

Die Rückfahrten nach Konstanz sind ebenfalls im Stundentakt möglich. Die letzte Rückfahrt mit dem MesseExpress ist von Mittwoch bis Freitag um 18.35 Uhr und am Samstag um 17.35 Uhr (Die Fahrt zum Hafenbahnhof dauert ca. 10 Minuten). Mit dem Katamaran geht es dann um 19.02 Uhr bzw. 18.02 Uhr zurück nach Konstanz.

Die Kombi-Tickets zur „AERO“ gibt es ab 24. April an den Katamaran-Fahrscheinautomaten und in der Katamaran- Geschäftsstelle im Hafen Konstanz. Mehr Information zu den Fahrplänen und zur „AERO“ gibt es im Internet: www.der-katamaran.de, www.stadtverkehr-fn.de und www.aero-expo.com. Für weitere Auskünfte zum Kombi-Ticket stehen die Mitarbeiter in der Katamaran-Geschäftsstelle in Konstanz, Telefon 07531 3639320, zur Verfügung.

(Katamaran-Reederei Bodensee v. 18.04.13)  

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