Regeln rund um das Wasser

In wenigen Tagen beginnt die Schifffahrt, die ersten Weidlinge sind im Wasser.

«Die Schifffahrt und der Wassersport sind wegen der Vogelgrippe nicht eingeschränkt», schreibt dazu der Sonderstab «Tierseuchen» des Kantons Thurgau in seiner jüngsten Mitteilung im Zusammenhang mit der Vogelgrippe. Dennoch empfiehlt der Sonderstab die Einhaltung gewisser Regeln, ein Merkblatt, das laut Auskunft des Schaffhauser Kantonstierarztes Urs-Peter Brunner sinngemäß selbstverständlich für die ganze Region gilt, sollen Thurgauer Gemeinden mit Seeanstoss nun bei den Bootsstegen anschlagen.

Baden gefahrlos

Zum Baden ist es zurzeit noch etwas zu früh, doch lange wird es nicht mehr dauern, bis die ersten warmen Tage auch zu einem Sprung ins kühle Nass locken. Das ist, wie hier bereits früher erläutert, trotz Vogelgrippe weiterhin gefahrlos möglich; es gibt auch keine Hinweise, wonach sich Menschen durch das Verschlucken von Wasser anstecken könnten.

Das Risiko, dass das Virus über mit Vogelkot verschmutzte Regenwasseranlagen oder andere Oberflächengewässer übertragen werden kann, wird auch vom angesehenen Robert-Koch-Institut in Berlin «als gering erachtet», da «ein hoher Verdünnungseffekt» besteht. Für eine Infektion des Menschen sei offensichtlich die Aufnahme einer hohen Virusdosis erforderlich, die in den Gewässern bei weitem nicht erreicht werde, erklärt das Institut.

Neuer Fall in Diessenhofen

Allgemein empfohlen wird, Vogelkot etwa auf Booten oder Stegen mit Wasser aus einem Eimer oder Schlauch zu entfernen, Hochdruckreiniger sind ungeeignet, da sie den Kot verteilen. Desinfektionsmittel sollten nicht verwenden werden, wenn sie ins Wasser gelangen können. Spaziergänger und Wassersportler werden auch im neuen Thurgauer Merkblatt einmal mehr gebeten, keine Wildvögel zu füttern.

Laut einer Mitteilung von gestern Dienstag wurde bei einer Ente in Diessenhofen erneut das H5-Virus festgestellt. Damit gibt es in der Schweiz 30  Fälle von Vogelgrippe.

(Schaffhauser Nachrichten v. 29.03.06)

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