Angst um das Schaarengebiet

Ein Schaffhauser Unternehmen hat ein Konzessionsgesuch eingereicht, um Fahrten zur Schaarenwies durchzuführen. Im Thurgau befürchtet man negative Auswirkungen auf das ökologisch sensible Gebiet.

Die Steinemann A-Z Vermietungs GmbH aus Schaffhausen möchte auf dem Rhein während der Monate Februar bis November einen gewerblichen Personentransport betreiben. Sie ersucht deshalb um eine Konzession für einen Wasserliegeplatz für das Fährboot unterhalb des Salzstadels in Schaffhausen. Das Gesuch wurde am 8. März im Schaffhauser Amtsblatt publiziert. Innert 20 Tagen ist es möglich, Einwendungen dagegen einzureichen.

«Leidensgrenze überschritten»

Für Bedenken sorgt im Thurgau, was Steinemann von jenem Wasserliegeplatz aus anbieten will, nämlich kommerzielle Personentransporte zur Schaarenwies. Ab 2014 soll ein zwölf Meter langes Fährboot, das 35 Personen Platz bietet, zwischen dem Salzstadel und der Schaarenwies verkehren. Vorerst ist nur ein Versuchsbetrieb geplant, doch könnte das Angebot auch noch ausgebaut werden, wenn Bedarf bestehen sollte.

Gegen das Projekt ist bereits eine Einwendung eingegangen, wie der Gewässeraufseher des kantonalen Tiefbauamts des Kantons Schaffhausen, Roland Schwarz, auf Anfrage der TZ sagte. Diese richte sich aber nicht gegen das Anfahren des Schaarengebiets.

Roland Peter, Geschäftsführer der WWF-Sektion Thurgau/Bodensee, ist sehr skeptisch, was den Nutzen und das Bedürfnis betrifft. Die Leidensgrenze dieses ökologisch sensiblen Gebiets wäre mit dem neuen Angebot überschritten, wie er auf Anfrage sagt. Da das Gebiet zwar im Besitz des Kantons Schaffhausen, aber Hoheitsgebiet des Kantons Thurgau ist, wünscht Peter Klarheit, wer zuständig ist.

Da keine künstlichen Landeanlagen vorgesehen sind, ist ein Konzessionsverfahren nach dem Recht des Kantons Schaffhausen durchzuführen, schreibt Michael Janser, Leiter Rechtsdienst im Departement für Bau und Umwelt, auf Anfrage. Nur beim Bau von künstlichen Landeanlagen müsste das Projekt auch im Thurgau eingegeben, öffentlich aufgelegt und bewilligt werden.

Schaffhausen ist «Leitbehörde»

Dies ist aber nicht nötig, da das Fährschiff vorne wie ein Weidling konstruiert ist, das an jeder Stelle anlegen kann. Gegenüber den «Schaffhauser Nachrichten» wollten sich die Betreiber zum Projekt erst im Detail äußern, wenn es bewilligt ist.

«Leitbehörde» ist in diesem Fall der Kanton Schaffhausen, wie Janser weiter schreibt. Sie wird aber im Rahmen dieses Verfahrens «die Auswirkungen auf den Kanton Thurgau prüfen müssen». Der Thurgau geht davon aus, dass er wie üblich in Kenntnis gesetzt und eingeladen wird, sich zum Projekt vernehmen zu lassen.

Den Umweltorganisationen stehe es indessen im Rahmen des Schaffhauser Verfahrensrechts frei, während der Auflagefrist das entsprechende Rechtsmittel einzulegen, schreibt Michael Janser abschließend.

(Caspar Hesse/Thurgauer Zeitung v. 23.03.13)

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