Keine Fähre zur Schaarenwies

Ein Schaffhauser Unternehmer wollte einen Personentransport nach Schlatt ins ökologisch heikle Schaarengebiet organisieren. Der Kanton Schaffhausen hat ihm für den Bootsliegeplatz in Schaffhausen die Bewilligung verweigert.

Das Projekt schlug hohe Wellen, bevor das Schiff überhaupt existierte. Ob es überhaupt gebaut wird, ist nach dem aktuellen Entscheid des Schaffhauser Tiefbauamts wohl weniger wahrscheinlich geworden. Die Schaffhauser Firma Steinemann A–Z Vermietungen GmbH hatte geplant, ab dem nächsten Jahr einen gewerbsmäßigen Personentransport von der Stadt Schaffhausen zur Schaarenwies durchzuführen, wobei das Schiff vorne wie ein Weidling hätte konstruiert werden sollen. Dies hätte den Vorteil gehabt, dass die Fähre auch ohne offizielle Landestelle überall hätte anlegen können.

Gegen das Projekt erwuchs vor allem Widerstand aus Umweltschutzkreisen. Doch auf deren Einwendungen wird nun gar nicht eingegangen, da die Konzession aus einem anderen Grund nicht erteilt wird.

Bootsliegeplatz ist zu klein

Jürg Schulthess ist Abteilungsleiter Gewässer beim kantonalen Schaffhauser Tiefbauamt. Er sagt auf Anfrage, dass die Bewilligung aus Sicherheitsgründen verweigert wurde. Mit dem vorgesehenen Bootstyp der Schaffhauser Firma Steinemann A–Z Vermietungen GmbH sieht der Kanton Probleme beim Hineinmanövrieren. Der Platz sei zu knapp neben dem bereits dort anliegenden, circa 20 Meter langen Personenschiff.

Zwar gebe es keine Verordnung, die die konkrete Länge in Metern oder einen vorgeschriebenen Mindestabstand festschreibt, denn das hänge auch von der Breite und vom Bootstyp ab. Grundsätzlich bestehe jedoch sowieso kein Anspruch auf einen Liegeplatz. Den vorhandenen Bootsliegeplatz zu vergrößern komme nicht in Frage.

Das geplante Anfahren der Schaarenwies sei nicht Gegenstand der Ablehnung des Gesuchs. Mit dem ablehnenden Bescheid des Gesuchs erübrige sich das Eingehen auf Einwendungen ökologischer Art aber sowieso. Dies würde in einem anderen Verfahren behandelt, dafür sei nicht das kantonale Tiefbauamt zuständig.

Gästeparkplätze denkbar

Schulthess sagt, es bestehe das Bedürfnis nach Gästeplätzen, auf denen man ein Boot bis zu 24 Stunden anlegen könne, beispielsweise für einen Restaurantbesuch. Deshalb sei es denkbar, dass der Bootsliegeplatz beim Salzstadel zukünftig ohnehin anders genutzt werden könnte.

Die Firma Steinemann hat 20 Tage Zeit, gegen diesen Entscheid Rekurs einzulegen. Wie sie weiter vorgehen will, wollte sie auf Anfrage der «Schaffhauser Nachrichten» mit Bezug auf das immer noch laufende Verfahren nicht sagen.

(Caspar Hesse/Thurgauer Zeitung v. 17.05.13)

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