Konflikt zwischen Schiffsbetrieben eskaliert

Die Anwälte des Schiffsbetreibers Heidegger reichen Antrag beim Verwaltungsgericht gegen die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen ein. Bürgermeister Edgar Lamm sieht dem „gelassen entgegen“ und verteidigt die neue Hafenordnung.

Die Rechtsanwälte des Überlinger Schifffahrtsunternehmers Heidegger fahren juristische Geschütze gegen die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen auf. Sie stellten gestern beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Gemeinde. Hintergrund ist die ihrer Ansicht nach „rechtswidrige“ Hafenordnung, die der Gemeinderat im Juni beschlossen hatte und ihrer Ansicht nach „nichts anderes als eine verdeckte ‚Lex Heidegger'“ darstellt.

Ihr Mandant, betont Rechtsanwalt Richard Beurer, habe einen Anspruch darauf, seine Fahrten ab dem Hafen Unteruhldingen auf die Insel Mainau genau wie die BSB unternehmen zu können. Ziel der gerichtlichen Klärung sei es, über die Gemeinde die BSB dazu zu verpflichten, den Konkurrenzbetrieb durch Heidegger zu dulden.

Heidegger fühlt sich von der BSB im Wettbewerb behindert

Wie berichtet, waren Heidegger und die BSB über Jahrzehnte hinweg Kooperationspartner. Die BSB warb für die Fahrten Heideggers, dieser entrichtete Gebühren dafür. Nachdem die BSB – so der Vorwurf Heideggers – seine Werbemöglichkeiten stark einschränkte, was zu einem Umsatzrückgang auf seinen Schiffen geführt habe, sei es für ihn aus betriebswirtschaftlicher Sicht nötig, ebenfalls Fahrten auf der starken Linie Uhldingen-Mainau anzubieten. Damit war er jedoch in das Hoheitsgewässer der BSB eingedrungen. Die Krux für Heidegger: Die BSB ist Mieter im Hafen Uhldingen und für die Verwaltung zuständig. Bei ihr müssen Anlandungen angemeldet und genehmigt werden.

Seit dieser Saison existiert diese Konkurrenzsituation im Hafen von Unteruhldingen. Heidegger fühlt sich von der BSB im Wettbewerb behindert, er wirft ihr vor, den Hafen mehrfach blockiert zu haben, wenn er anlanden möchte. Der frühere BSB-Geschäftsführer, Konrad Frommer, versicherte im Mai gegenüber dem SÜDKURIER, dass die Mitarbeiter angewiesen seien, den Wünschen Heideggers nachzukommen. Dieser empfindet anderes. Die MS Montafon sei schon gezielt dafür verwendet worden, ihm die Zufahrt zu einem geeigneten Liegeplatz zu blockieren. Und er fühlt sich dadurch gegängelt, dass die BSB von ihm einen „Respektabstand von 30 Minuten“ einfordere, also einen zeitlichen Abstand zu den Fahrten der BSB. Mit Wettbewerbsrecht auf dem freien See sei das unvereinbar. Auf Anfragen zum aktuellen Stand der Auseinandersetzung antwortet die BSB nicht mehr, sie bittet um Verständnis dafür, „die rechtlichen Argumente nicht über die Medien austauschen zu wollen“.

Im Schriftwechsel mit Heidegger beruft sich die BSB auf allgemeine Bestimmungen des Wettbewerbsrechts und auf die neue Hafenordnung der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen. In ihr ist seit Juni geregelt, dass private Schiffsbetriebe täglich nur bis zu fünf Anlandungen vornehmen dürfen, zu wenig für Heidegger.

Bürgermeister Edgar Lamm verteidigt die neue Hafenordnung

Dazu sein Rechtsanwalt: „Die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen hat ihre Neutralität vollständig zu Gunsten der BSB aufgegeben und lässt sich von der BSB gegen unseren Mandanten instrumentalisieren.“ Bereits 1984 habe das Verwaltungsgericht Sigmaringen der Gemeinde aufgegeben, einen Zeitplan als Hafenordnung vorzulegen, in dem die Anlandezeiten der verschiedenen Unternehmen koordiniert werden. „Die Gemeinde wurde damals vom Landratsamt mehrfach angewiesen, dieses Urteil umzusetzen, was jedoch nie erfolgte.“

Der Bürgermeister von Uhldingen-Mühlhofen, Edgar Lamm, hält dagegen, dass die neue Hafenordnung erst seit dieser Saison nötig sei. Bisher habe unter den Schiffsbetrieben „Einvernehmen bezüglich gegenseitigem Respekt und Wettbewerb“ geherrscht. „Das hat sich leider geändert und wir mussten reagieren. Wir regeln die Bedingungen an der Mole im Sinne unserer Bürger und Gäste und garantieren den freien Wettbewerb für alle Schiffsbetriebe.“ Außer der Firma Heidegger gebe es noch weitere private Schiffsbetriebe, die ein Recht zum Anlegen hätten. Die fünf Anlandungen seien sogar noch „recht großzügig“, sagt Lamm. „Wenn jemand sich benachteiligt fühlt, kann er dies gerne gerichtlich überprüfen lassen, wir sehen dem gelassen entgegen.“

(Stefan Hilser/Südkurier v. 01.08.13)

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