Kräftemessen vor der Mainau: 
Kleiner Schiffsbetreiber wirft großem Schiffsbetrieb Blockade vor

Die Auseinandersetzung um die Seelinie zwischen Unteruhldingen und Mainau, zwischen Heidegger und BSB, eskaliert weiter. Im Kampf um Marktanteile bemühen beide Seiten nun Juristen.

Die Fronten zwischen der Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH (BSB) Konstanz und dem Schifffahrtsbetrieb Heidegger aus Überlingen verhärten sich. Im Kampf um Kunden ab dem Hafen Unteruhldingen bemühen beide Seiten mittlerweile die Juristen. Heidegger bezichtigt die BSB der „Blockadehandlungen“ und der Verstöße gegen Wettbewerbsrecht. Per Unterlassungserklärung, für die am heutigen Freitag die Frist abläuft, versucht er, die BSB zu bändigen. Der BSB-Anwalt wiederum legte beim Deutschen Patent- und Markenamt München Widerspruch gegen die von Heidegger beantragten Wortmarken „Mainau Schiff Heidegger“ und „Bodensee Schiff Heidegger“ ein. Wie Heidegger vermutet, um ihm attraktive, weil bei Google weit oben gelistete, Internetseiten streitig zu machen.

Kampf um Marktanteile auf dem Überlinger See

In der von Heideggers Rechtsanwälten vorgelegten Unterlassungserklärung werden im Wesentlichen drei Punkte gefordert: Die BSB sollen es demnach unterlassen, einen „Respektabstand“ einzufordern, für den es keine Rechtsgrundlage gebe. Die BSB, so der Vorwurf, blockieren Heidegger teilweise bei seinen Anlandungen. Das sollen sie, so die Aufforderung, genauso unterlassen wie das Abwerben potenzieller Kunden an der Hafenmole, was die BSB angeblich betreibt.

Der SÜDKURIER bat die BSB um Stellungnahme zu den Vorwürfen. Pressesprecher Josef Siebler von den Stadtwerken Konstanz, der Eigentümergesellschaft der BSB, antwortete: „Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir wegen des laufenden Verfahrens im Moment von einer Stellungnahme absehen. Wir wollen juristische Argumente nicht über die Medien austauschen.“

Heidegger wirft BSB "Blockaden" im Hafen Uhldingen vor

Waren beide Seiten zu Beginn des Jahres noch darum bemüht, auf dem Verhandlungswege eine Lösung zu finden, werden nun Vokabeln verwandt, die nicht auf eine gütliche Einigung hinweisen. In einem Schreiben von Rechtsanwalt Andreas Wissmann, der im Auftrag Heideggers die BSB zur Unterlassung auffordert, ist von „Blockadehandlungen“ die Rede und davon, dass Anlandungen „behindert“ oder von der Hafenverwaltung aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht genehmigt würden. Die Forderung nach einem 30-minütigen „Respektabstand“, den Heidegger dem Konkurrenzfahrplan gegenüber einhalten solle, sei „willkürlich“. Es gebe keine Rechtsgrundlage für einen Respektabstand. Falls doch, sei nicht ersichtlich, warum ihn die BSB von Heidegger fordere, seinem Fahrplan gegenüber aber nicht einhalte. Wissmann listet Fälle auf, in denen die BSB mit dem Schiff „MS Montafon“ im Hafen liegen geblieben sei, so dass Heideggers Schiff nicht pünktlich habe verkehren können. „Mittels Hupsignal“ habe Heidegger sein „Anlandebegehren“ schon bekunden müssen.

Auch in Fällen, in denen Heideggers Schiff pünktlich in Unteruhldingen anlanden konnte, fanden nach seiner Lesart die Kunden nicht unbedingt zu seinem Schiff. Wie es im anwaltschaftlichen Schreiben heißt, hätten angeblich „mehrfach“ Mitarbeiter der BSB Kunden „behindert und teilweise abgeworben“, indem sie sich so positionierten, „dass der Weg zu dem angelandeten Schiff unseres Mandanten versperrt war“. Obwohl in der Hafenordnung das Ansprechen und Abwerben von Kunden verboten sei, habe die BSB mehrfach über Lautsprecher auf ihre Angebote hingewiesen. Potenzielle Kunden seien über Fahrten Heideggers „falsch informiert und somit abgeworben“ worden, trägt Wissmann vor. Außerdem schreibt er an den gegnerischen Anwalt, dass „wider die Tatsachen“ am Hafen behauptet worden sei, „dass Fahrten unseres Mandanten ausfallen würden“. In Summe erkennt Rechtsanwalt Wissmann auf Verstöße gegen Wettbewerbsrecht zum Nachteil Heideggers. Sollte die BSB die Unterlassungserklärung nicht abgeben, werde er die gerichtliche Klärung der Angelegenheit einleiten, kündigte Wissmann an.

Die BSB ihrerseits legte beim Deutschen Patent- und Markenamt Widerspruch gegen zwei von Heidegger beantragte Wortmarken ein. Wie André Heidegger vermutet, gehe es darum, ihm im nächsten Schritt die Internet-Domains mainauschiff.de und bodenseeschiff.de abzunehmen. Diese Adressen seien bei Google „sehr weit oben gelistet“, und sollte er sie verlieren, so seine Befürchtung, „wäre meine Existenz wirklich sehr gefährdet“. Rechtsanwalt Wissmann sieht für den Widerspruch der BSB keine Grundlage, da keine Verwechslungsgefahr bestehe und der Begriff „Bodensee“ eine Regionalbezeichnung sei, per se also nicht geschützt und einer Verwendung nicht widersprochen werden könne.

Unterdessen stellt Heidegger sich die Frage, ob er die Fahrten auf dieser Linie im nächsten Jahr, neben seinen anderen Fahrten auf dem Bodensee, noch anbieten kann. Für sich bilanziert er: „Betriebswirtschaftlich habe ich auf der Linie Uhldingen/Mainau großen Verlust eingefahren.“

Was bisher geschah

In der Auseinandersetzung zwischen der Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH (BSB) Konstanz und dem Schifffahrtsbetrieb Heidegger aus Überlingen geht es um handfeste wirtschaftliche Interessen. Im Mittelpunkt steht die lukrative, weil publikumsträchtige, Schiffsverbindung zwischen den beiden Tourismuszielen Pfahlbaumuseum Uhldingen und Insel Mainau, beide unter den Top Ten der meistbesuchten Ziele am Bodensee.

2012 hatten die BSB wohl gehofft, mit dem Aufkauf der Firma Seeflair, die hier ebenfalls verkehrte, den Markt auf der Linie Uhldingen/Mainau überwiegend alleine bedienen zu können. Doch stieß just Heidegger in diesem Jahr in diesen Markt vor.

Heidegger und die BSB, beziehungsweise die Bundesbahn als Vorgängerunternehmen, hatten jahrzehntelang kooperiert, unter anderem bei der Werbung. Bis, so die Darstellung Heideggers, von Seiten der BSB einseitig Werbemöglichkeiten gekappt worden seien. Er sei deshalb „gezwungen“, in das, „Hoheitsgewässer“ der BSB einzudringen, um Umsatzrückgänge auszugleichen.

Die Krux für Heidegger ist, dass die BSB Mieter im Hafen Uhldingen und für die Verwaltung zuständig ist. Bei ihr müssen Anlandungen angemeldet und genehmigt werden. Die BSB kann sich dabei auf eine im Juni vom Gemeinderat Uhldingen-Mühlhofen verabschiedete Hafenordnung berufen. Unter anderem regelt sie, dass „höchstens fünf Anlandungen pro Tag“ für private Schiffsbetriebe zu gewähren seien. Das ist aus Sicht Heideggers und seines Rechtsanwalts Richard Beurer unvereinbar mit der Bodensee-Schifffahrtsordnung. Beurer stellte im August beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Gemeinde.

(Stefan Hilser/Südkurier v. 18.10.13)

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